Schweinfurts Kreisleiter Weidling – Ein „kleiner Herrgott“? 

„Schwarze Kassen“ und irreguläre Parteispenden führten bereits 1939 zu einem internen Disziplinarverfahren gegen den Schweinfurter Kreisleiter. Wilhelm Weidling kam allerdings mit einer Rüge durch den Gauleiter davon. „Als Kreisleiter war er als großer Lump bekannt“ urteilte 1947 die VKF, sein ehemaliger Arbeitgeber. Die damaligen Ermittlungen ergaben das Bild eines „eifrigen“ und dem Nationalsozialismus „blind ergebenen“ Parteifunktionärs. So forderte Weidling etwa den Inhaber des von ihm bevorzugten Friseursalons in der Rückertstraße 21 unmissverständlich dazu auf, keine jüdischen Kunden mehr zu bedienen. Ein interner Gestapo-Bericht vermerkt kritisch, wie die Schweinfurter Anstoß daran nahmen, dass der verheiratete Weidling beim Betreten des Salons „sofort von drei Damen empfangen wird, die eine richtet den Schnurrbart, die zweite die Nägel der linken und die dritte die Nägel der rechten Hand.“ Offenbar nutzte der Kreisleiter die ihm von der Partei verliehene Machtposition des Öfteren schamlos aus: So ließ er etwa im Oktober 1944 einen ihm unliebsamen „Miesmacher und Kritisierer“ kurzerhand an die Front versetzten. Eine Frau, die sich bei ihm für ihren arbeitslosen Ehemann einsetzten wollte, soll er brutal zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Strafrechtlich wurden Wilhelm Weidling allerdings vor allem seine persönliche Beteiligung an den antijüdischen Pogromen im November 1938 und seine rücksichtslosen Kampfaufrufe aus den letzten Kriegsjahren zum Verhängnis. In mehreren, sich bis 1950 hinziehenden Prozessen und einer Inhaftierung im Notgefängnis Goethebunker wurde er schließlich zu dreieinhalb Jahren Arbeitslager verurteilt.